Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der Feuerwehren
02.04.2021
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration
Ab 01.April 2021 gilt eine neue Bekanntmachung über Dienstgrad- und Funktionsabzeichen in den Feuerwehren. Diese wurde in den letzten Monaten unter Einbindung der verbandlichen Gremien erarbeitet und abgestimmt.
Wesentliche Änderungen:
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Aufnahme der Funktionswesten anstatt der veränderlichen Funktionskennzeichnung am Helm
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Aufnahme einer Qualifikationskennzeichnung im Rettungswesen mit einem Äskulap-Symbol in verschiebenden Farben am Helm
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Kennzeichnung im internationalen Raum – Ärmelabzeichen „Bundesadler“
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Tragen eines Brustanhängers
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Einführung des Dienstgradabzeichens – Feuerwehranwärter – ab der Vollendung des 16.Lebensjahres
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Einführung eines Funktionsabzeichens für den/die Stellvertreter des Kommandanten
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Änderung des Funktionsabzeichens für den Kreisbrandmeister
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Einführung eines Ehrenabzeichens für ernannte Ehrenkommandanten, Ehren- KBM/SBM, KBI/SBI und KBR/SBR
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Alternative Trageweise (Schulterschlaufen/Schulterklappen) von Dienstgrad- und Funktionsabzeichen auf der Dienstkleidung
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Ergänzung der Dienstaltersabzeichen für 50-jährige aktive Dienstzeit
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Einführung einer Qualifikationskennzeichnung am Helm für besuchte Lehrgänge (Gruppenführer, Zugführer, Verbandsführer)
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Einführung einer Helmkennzeichnung für den/die Stellvertreter des Kommandanten
Die Information des Landesfeuerwehrverbandes Bayern - Auftreten in der Öffentlichkeit wurde dahingehend aktualisiert: