Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der Feuerwehren

02.04.2021
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration

Ab 01.April 2021 gilt eine neue Bekanntmachung über Dienstgrad- und Funktionsabzeichen in den Feuerwehren. Diese wurde in den letzten Monaten unter Einbindung der verbandlichen Gremien erarbeitet und abgestimmt.

Wesentliche Änderungen:

  • Aufnahme der Funktionswesten anstatt der veränderlichen Funktionskennzeichnung am Helm
  • Aufnahme einer Qualifikationskennzeichnung im Rettungswesen mit einem Äskulap-Symbol in verschiebenden Farben am Helm
  • Kennzeichnung im internationalen Raum – Ärmelabzeichen „Bundesadler“
  • Tragen eines Brustanhängers
  • Einführung des Dienstgradabzeichens – Feuerwehranwärter – ab der Vollendung des 16.Lebensjahres
  • Einführung eines Funktionsabzeichens für den/die Stellvertreter des Kommandanten
  • Änderung des Funktionsabzeichens für den Kreisbrandmeister
  • Einführung eines Ehrenabzeichens für ernannte Ehrenkommandanten, Ehren- KBM/SBM, KBI/SBI und KBR/SBR
  • Alternative Trageweise (Schulterschlaufen/Schulterklappen) von Dienstgrad- und Funktionsabzeichen auf der Dienstkleidung
  • Ergänzung der Dienstaltersabzeichen für 50-jährige aktive Dienstzeit
  • Einführung einer Qualifikationskennzeichnung am Helm für besuchte Lehrgänge (Gruppenführer, Zugführer, Verbandsführer)
  • Einführung einer Helmkennzeichnung für den/die Stellvertreter des Kommandanten

Die Information des Landesfeuerwehrverbandes Bayern - Auftreten in der Öffentlichkeit wurde dahingehend aktualisiert:

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