Der Fachbereich Vorbeugender Brandschutz wird von KBM Matthias Endres geleitet und befasst sich mit allen Maßnahmen, die:
- eine Entstehung von Bränden verhüten
- die Brandausbreitung verhindern
- die Bekämpfung von Bränden und die Rettung von Menschen und Tieren ermöglichen
Er steht den Feuerwehren und ihren Führungskräften, Planern und Sachverständigen sowie Behörden beratend zur Seite. Die Hauptaufgabe des Fachbereiches liegt in der Erstellung von Stellungnahmen nach §19 PrüfVBau.
Weitere Aufgaben sind darüber hinaus:
- Beratung von Führungskräften und Unterstützung des Kreisbrandrates bei Fragen des vorbeugenden Brandschutzes
- Unterstützung von Gemeinden bei Fragen zur Löschwasserbereitstellung, Feuerbeschau, Ausweisung neuer Baugebiete
- Unterstützung und Schulung der Feuerwehren im Landkreis
- Teilnahme an Begehungen in Betrieben und Einrichtungen
- Kontrolle und Freigabe von Feuerwehrplänen
Informationen für Planer und Sachverständige
Eine Anfrage zu einer Stellungnahme kann gerne per Mail an vb@kreisbrandinspektion-wug.de gesendet werden. Achten sie darauf, dass alle Unterlagen, Pläne, Brandschutznachweise und Löschwassernachweise vorhanden sind.
Die Dokumente können gerne als PDF-Datei an die E-Mail angehängt werden. Auch der Download von Cloudservern wird akzeptiert. Eine Zusendung der Unterlagen per Post ist nur in Ausnahmefällen notwendig und kann größtenteils entfallen. Hierzu würden wir direkt mit ihnen in Kontakt treten.
Fehlende Unterlagen und Dokumente verzögern die Erstellung der Stellungnahme!
Eine Anfrage an die örtliche Feuerwehr wird von uns veranlasst. Direkte Anfragen an die örtlichen Feuerwehren sind zu unterlassen!
Bitte haben sie Verständnis, dass das Erstellen von Stellungnahmen bis zu 4 Wochen und in Ausnahmefällen noch länger, dauern kann. Im Landkreis Weißenburg – Gunzenhausen wird der gesamte Feuerwehrdienst und auch die Brandschutzdienststelle ehrenamtlich ausgeführt.
Feuerwehrpläne sind im Bereich des Landkreises Weißenburg – Gunzenhausen nach DIN 14095 zu erstellen. Das Merkblatt der Feuerwehrschule Würzburg zum Thema „Feuerwehrpläne und Einsatzpläne“ (Externer Link) kann als Information für den Planersteller herangezogen werden.
Die örtlich zuständige Feuerwehr sollte bei der Erstellung des Feuerwehrplanes mitwirken. So können Besonderheiten und Anregungen sofort mit aufgenommen und eingezeichnet werden.
Vor dem endgültigen Druck des Feuerwehrplanes sind die Pläne an vb@kreisbrandinspektion-wug.de zu senden. Nach einer Kontrolle der Pläne erhalten sie eine Druckfreigabe und die Information, in welcher Form und wie oft die Pläne benötigt werden.
Feuerwehrpläne sind alle 2 Jahre zu überprüfen und auf dem aktuellen Stand zu halten. Gerade nicht aktuelle Telefonnummern und Erreichbarkeiten von verantwortlichen Personen in der Objektinformation stellen die Feuerwehr im Einsatzfall vor eine Herausforderung.
Bauliche Änderungen oder Änderungen zum Beispiel bei der Lagerung von Gefahrstoffen, die nicht in den Feuerwehrplänen mit aufgenommen wurden, können lebensbedrohliche Auswirkungen für die eingesetzten Feuerwehrkräfte haben.
Auch für die Änderung bzw. Aktualisierung von Feuerwehrplänen ist eine Druckfreigabe, wie oben beschrieben, einzuholen.
Geänderte Feuerwehrpläne direkt an die örtlich zuständige Feuerwehr zu senden ist zu unterlassen!!
Für den Bau, Umbau bzw. Abbau von Brandmeldeanlagen und allen dazugehörigen Bestandteilen stehen wir ihnen unter bma@kreisbrandinspektion-wug.de zur Verfügung.
Für die Errichtung und Fragen rund um das Thema „Objektfunk“ stehen wir ihnen unter funk@kreisbrandinspektion-wug.de zur Verfügung.