Information zu Atemschutzausbildung
19.10.2021
Hygieneregelungen für die Erst - und Weiterbildung
Aufgrund des derzeit gültigen Infektionsschutzgesetzes gelten für die Atemschutzausbildungen folgende Regelungen:
Erstausbildung:
- Sofern nicht geimpft oder genesen, ist zu Beginn der Erstausbildung im November 2021 / Januar 2022 ein aktueller negativer PCR-Test vorzulegen.
Weiterbildung:
- Sofern nicht geimpft oder genesen, ist bei Betreten der Übungsstätte einer FFP2 oder Medizinische Maske zu tragen.