Information zu Atemschutzausbildung

19.10.2021
Hygieneregelungen für die Erst - und Weiterbildung

Aufgrund des derzeit gültigen Infektionsschutzgesetzes gelten für die Atemschutzausbildungen folgende Regelungen:

Erstausbildung:

  • Sofern nicht geimpft oder genesen, ist zu Beginn der Erstausbildung im November 2021 / Januar 2022 ein aktueller negativer PCR-Test vorzulegen.

Weiterbildung:

  • Sofern nicht geimpft oder genesen, ist bei Betreten der Übungsstätte einer FFP2 oder Medizinische Maske zu tragen.

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